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Wir sind zertifizierte Partner von Epson Deutschland und aufgenommen in Programm mit Berchtigung zum Beliefern und volle Serviceleistung auszuführen beim jedem Kunde.

Für alle stsätische Einrichtungen und auch Einrichtungen wo der Stadt Bayern mit minimum 50 % beteiligt ist,

extitiert Rahmenvertrag zwischen Stadt Bayern und Epson. Auf Wunsch senden wir Ihnen per Mail gerne zu. Sie könenn aber auch selbst diese Ramenvertrag in sogenaten " Böhrdennetz" finden und nachlessen.

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Rahmenvertrag ist erstellt worden weil Epson ist als  Hersteller Weltmarktführer im Bereich Umwelt, Nachhaltigkeit und bietet

sauberes Luft  ( Fein Staub ! ) in Ihre Arbeitsräumen. Epson als Hersteller bietet Möglichkeit zu ereichnung Ziel der Regierung

( CO^2 Reduzierung, Stromersparniss und Feinstoffreduzierung ).

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Das bedeutet das alle Stätische Einrichtungen durfen bestellen ( Kaufen, Mieten oder Leasen ) Geräte bei festgelegte Konditionen, auch ausserhalb Ausschreibungen.

Auf Ihre Wunsch senden wir Ihnen komplete Preisliste.

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Leitfaden für den Fachhandel zum

Rahmenvertrag über den Erwerb von Papierausgabesysteme

 

Zwischen dem:

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Freistaat Bayern, vertreten durch das 

Bayerische Staatsministerium der Finanzen

und

EPSON Deutschland GmbH

 

Einleitung:

Dieser Vertrag regelt einheitliche Bezugskonditionen für Epson WorkForce Pro Geräte  (weiße Serie) für die bezugsberechtigten Einrichtungen und Händler. 

 

Die Geräte müssen mit Epson DSS Software betrieben werden. Den Versand der Verbrauchsmaterialien übernimmt Epson. 

 

Grundvoraussetzung für die Teilnahme als Händler in diesem Rahmenvertrag ist die vorherige  schriftliche Abstimmung über Sales & Marketing Aktivitäten in diesem Kundenkreis.

 

Allg. Daten 

 

Vertragsabschluss:

 

05.09.2013

Laufzeit:            

31.12.2014

autom. jährliche Verlängerung  

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Bezugsberechtigte:

 

* Behörden und Dienststellen sowie Eigenbetriebe und wirtschaftliche Unternehmen des Freistaates Bayern

* Unternehmen, an deren Kapital oder Gewinn der Freistaat Bayern zu mindestens 50% beteiligt ist 

* Bayerische Kommunalbehörden und Kommunalverbände und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen der mittelbaren Staatsverwaltung

* Universitäten und Schullen.

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